marius hat geschrieben:egnaz hat geschrieben:Ich glaube du verwechselst Gewinn mit Umsatz.
Nö.
Seit 2016 neu : 600 000 Umsatz / 60 000 Gewinn.
Ich meinte eher dein Ansatz mit 19ha Biomilchkuhhaltung 60000 Gewinn zu erwirtschaften.
Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 15:41
marius hat geschrieben:egnaz hat geschrieben:Ich glaube du verwechselst Gewinn mit Umsatz.
Nö.
Seit 2016 neu : 600 000 Umsatz / 60 000 Gewinn.
T5060 hat geschrieben:So und hier sind die wesentlichen steuerlichen regelungen nach zu lesen und wer sein Laden im griff hat, der zahlt am unteren Ende Steuern und hat seine Ruhe.
egnaz hat geschrieben:marius hat geschrieben:egnaz hat geschrieben:Ich glaube du verwechselst Gewinn mit Umsatz.
Nö.
Seit 2016 neu : 600 000 Umsatz / 60 000 Gewinn.
Ich meinte eher dein Ansatz mit 19ha Biomilchkuhhaltung 60000 Gewinn zu erwirtschaften.
marius hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:Eine Betriebsprüfung trifft auch 13a landwirte
Soso, was wird dann da geprüft ? Die Farbe der Unterhose vom Betriebsleiter ?
T5060 hat geschrieben:marius hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:Eine Betriebsprüfung trifft auch 13a landwirte
Soso, was wird dann da geprüft ? Die Farbe der Unterhose vom Betriebsleiter ?
Die Prüfen, ob während des gesamten Zeitraums die Bedingungen des 13a erfüllt sind und wenn dann halt das andere auch noch.
Und wenn dann nicht, dann wirste geschätzt und BUMS hamse dich, einschließlich 6 % Zinsen.
Und dann sind da noch ( wie Marius richtig bemerkte ) die Dauerverlustfreunde.
Ihr werdet es nicht glauben, aber man braucht 5 Minuten Hofrundgang um zu wissen was los ist und wo man suchen muss.
marius hat geschrieben:Kannst ja selber grob die Einnahmen überschlagen : 40 Milchkühe x 8000 kg x 0,55 Euro Bio Milchpreis brutto = 176 000 Euro + EU Prämie + Bioprämie + Kälber und Bio Schlachtkuhverkauf / keine Pachtausgaben / abgeschriebene Maschinen und Gebäude / keine Anschaffungen geplant.
Abzüglich : Reperaturen, Tierarzt, teures Biokraftfutter, Strom, Wasser ...usw.....
Paule1 hat geschrieben:Die wissen auf jeden Fall das 13a zumindest weniger kostet als Buchführung oder Gweinnermittlung nach Durchschnittssätzen
Mr.T. hat geschrieben:Wie sieht es mit Abschreibungen der Gebäude und Maschinen aus ? Wird dazu ein Anlageverzeichnis und Maschinenverzeichnis für das Finanzamt benötigt ?
egnaz hat geschrieben:marius hat geschrieben:Kannst ja selber grob die Einnahmen überschlagen : 40 Milchkühe x 8000 kg x 0,55 Euro Bio Milchpreis brutto = 176 000 Euro + EU Prämie + Bioprämie + Kälber und Bio Schlachtkuhverkauf / keine Pachtausgaben / abgeschriebene Maschinen und Gebäude / keine Anschaffungen geplant.
Abzüglich : Reperaturen, Tierarzt, teures Biokraftfutter, Strom, Wasser ...usw.....
Den Biobetrieb möchte ich aber erst einmal sehen, der von 19ha 320000 kg melkt.
ackerdiesel hat geschrieben:
Das halte ich jetzt aber für ein Gerücht.
Wie soll der Schlepper denn bei 13a abgeschrieben werden? Bei 13a wirst dein Gewinn aus der Landwirtschaft errechnet, um kleineren Betrieben keine Buchführung "aufzudrücken". Kannst dir auch einen Schlepper für 100.000 Euro kaufen, bekommst weder die MwSt. wieder, noch kannst du die 100.000 Euro abschreiben.
§ 13a Sondergewinne hat geschrieben:
Einkommensteuergesetz (EStG)
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
(7) 1Nach § 4 Absatz 3 zu ermittelnde Sondergewinne sind
1.
Gewinne
a)
aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs, den Gebäuden, den immateriellen Wirtschaftsgütern und den Beteiligungen; § 55 ist anzuwenden;
b)
aus der Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Tieren, wenn der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert für das jeweilige Wirtschaftsgut mehr als 15 000 Euro betragen hat;
c)
aus Entschädigungen, die gewährt worden sind für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung der in den Buchstaben a und b genannten Wirtschaftsgüter;
d)
aus der Auflösung von Rücklagen;
ackerdiesel hat geschrieben:Hallo Marius,
die 15.000 Euro Grenze war mir nicht bekannt.
Ich hatte nämlich erst letztes Jahr das Thema und da wurde mir vom Finanzamt halt bestätigt, das ich nichts weiter angeben muss. War aber eine Investition unter 15.000 Euro. Ich wurde so beraten, dass wenn ich MwSt. erstattet haben möchte und die Maschine abschreiben möchte, ich in die Buchführung wechseln müsste und an die dann 5 Jahre gebunden wäre.
Ich habe keinen Steuerberater und benötige den für meine Sachen auch nicht. Wenn ich mal eine offene Frage zu klären habe, frage ich beim Finanzamt nach.
Gruß
Klaus
marius hat geschrieben:Angenommen du kaufst als 13a einen Vario. ( Hat hier tatasächlich ein 13a Bio Milchviehhalter gekauft )
Sagen wir mal du bezahlst dafür 80 000 Euro. Ein Jahr später bist du egal warum gezwungen aufzuhören und verkaufst den Schlepper wieder für 70 000 Euro incl Mwst. Dann müßtest du allein aus dem Schlepperverkauf bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 35 % rund 25 000 Euro Steuern ( Sondersteuern ) ans Finanzamt bezahlen. Nur aus dem Schlepperverkauf.
egnaz hat geschrieben:marius hat geschrieben:Angenommen du kaufst als 13a einen Vario. ( Hat hier tatasächlich ein 13a Bio Milchviehhalter gekauft )
Sagen wir mal du bezahlst dafür 80 000 Euro. Ein Jahr später bist du egal warum gezwungen aufzuhören und verkaufst den Schlepper wieder für 70 000 Euro incl Mwst. Dann müßtest du allein aus dem Schlepperverkauf bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 35 % rund 25 000 Euro Steuern ( Sondersteuern ) ans Finanzamt bezahlen. Nur aus dem Schlepperverkauf.
Das halte ich so für falsch.
Gewinne aus Veräußerungen von abnutzbaren Wirtschaftsgütern entstehen durch den Verkaufspreis abzüglich Buchwert (Beschaffungspreis-Abschreibungen).
In deinem Beispiel wären das dann bei 15 Jahren Nutzungsdauer 70000 - 74667 (80000-5333) = Verlust -4667
Auch die Anlage 13a sieht ein Anlagenverzeichnis vor, obwohl man die Abschreibungen nicht als Kosten geltend machen kann.
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=2
marius hat geschrieben:
Du bist aber dem Finanzamt freundlich eingestellt.
Ich fass zusammen. Dann würde das bei dir folgend ablaufen :
Angenommen du kaufst als 13a einen Vario. ( Hat hier tatasächlich ein 13a Bio Milchviehhalter gekauft )
Sagen wir mal du bezahlst dafür 80 000 Euro. Ein Jahr später bist du egal warum gezwungen aufzuhören und verkaufst den Schlepper wieder für 70 000 Euro incl Mwst. Dann müßtest du allein aus dem Schlepperverkauf bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 35 % rund 25 000 Euro Steuern ( Sondersteuern ) ans Finanzamt bezahlen. Nur aus dem Schlepperverkauf.
Paule1 hat geschrieben:Sorry ich hab da was durcheinander gebracht.
--13a
--EÜR
--Schätzberiebe, diese gibt es kaum noch, und nur wer weit über dem Durchschnitt liegt läßt sich schätzen, war bei mir vor lange Zeit so, dann machte ich lieber Buchführung, hab dadurch Steuern gepart, jedoch den Steuerberate bezahlen müssen bis heute
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