Hallo,
ich möchte demnächst ein kl. Halle ca. 140 qm überdachte Fläche bauen.
Die Halle sollte ca. 10 m breit, 14 m lang sein. Die Um- Überbaute Fläche soll 10 m auf 10 m sein und im anschluß 4 m auf 10 m Überdacht. Die Einfahrthöhe soll 4 m sein , bzw. Traufhöhe 4,2 m. Diese Halle soll als
Lager für Hackschnitzel und einige Maschinen dienen.
Ist dieses laut Bayerischen Baugesetz möglich, so wie beschrieben, eine Halle zu erstellen. Bin zwar Besitzer eines Landwirtschaftl. Anwesens, aber kein gelernter Landwirt, oder durfen nur privilegierte Landwirte derart Errichten!
Wurde mich auf Antworten freuen,
Vielen Dank!