80.000 Ehefrauen pflichtversichert=Verdummung der Gesellschaft
25.07.2009
Agrarsozialreform
Bauernfrauen müssen sich eigenständig absichern
Berlin - Mit dem ersten Juli 2009 endeten die Übergangsregelungen für die Rentenberechnung in der Alterssicherung der Landwirte. Im Jahr 1995 wurde die Agrarsozialreform beschlossen, die nunmehr vollständig wirksam ist.
Kernpunkt der Agrarsozialreform ist die Einführung einer neuen Rentenformel. Hierzu wurde der Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 2009 in eine Vergleichsberechnung einbezogen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Einführung der eigenständigen Sicherung der Ehefrauen von Landwirten, die über kein eigenes Einkommen verfügen. Diese Belastung hat bis heute zu großer Unruhe in den klein- und nebenbäuerlichen Betrieben geführt, so VDL-Präsident Dieter Tanneberger. Man mutet den kleinen Landwirten zu, dass sie für ihre Frauen den vollen sozialen Beitrag für die Alterssicherung tragen müssen.
Alterssicherung der Landwirtsfrauen
Nur Ehegatten von Landwirten, die über eigenes Einkommen über mindestens 400 € monatlich verfügen, können sich durch die gesetzlichen Kassen vorrangig versichern lassen. Der ach so soziale Staat mutet es kleineren Landwirten zu, die jetzt schon am Existenzminimum stehen, für ihre eigenen Ehefrauen soziale Vorsorge selbst zu leisten. Damit leistet der Sozialstaat Vorschub zur Aufgabe der kleineren Landwirtschaftsbetriebe, da die betroffenen Ehefrauen doch besser sich beim Sozialamt melden und Hartz IV–Bezüge beantragen.
Folgen der Systemwechsel
Ein Anachronismus sind dabei die juristischen Agrarbetriebe in den neuen Bundesländern, deren Beschäftigte, auch wenn sie Mitglieder in den Gesellschaften sind, als Arbeitnehmer gelten und nicht als Unternehmer wie die privaten Bauern. Schon daran scheitert der Begriff "Mehrfamilienbetrieb", die die LPG-Lobby gern in ihrer Existenzbegründung verwendet. Dass die Bundesministerin für Ernährung, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Ilse Aigner sich auch noch rühmt, dass die seit 1995 geltenden Übergangsregelungen großzügig gewährt worden seien und maßgeblich dazu beigetragen haben, dass dieser Systemwechsel ohne soziale Härten gelungen sei, so Tanneberger, zeugt von der Unbedarftheit und Kleinbauernfeindlichkeit der angeblich "sozialen Demokratie".
80.000 Ehefrauen pflichtversichert
Aigner räumt ein, dass man mit der Einführung einer Pflichtversicherung für alle Ehegatten von landwirtschaftlichen Unternehmern vollkommenes Neuland betreten habe. Aktuell sind mehr als 80.000 Ehefrauen eines Unternehmers in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert. Dabei ist der Rentenanspruch aus der Alterskasse der Landwirte, der nach Betriebsaufgabe erwartet werden kann, ein lächerlich geringer. Er liegt unter dem Sozialhilfeniveau und Hartz IV-Sätzen. Fast 125.000 Ehegatten eines Unternehmers erhalten derzeit eine derart geringe eigene Versicherungsrente aus der Alterskasse. Wer sich dessen rühmt, wie Aigner und ihre Vorgänger, glaubt an die Verdummung der Gesellschaft, so der VDL-Präsident. (pd)
http://www.agrarheute.com/landleben/dorf_und_familie/bauernfrauen_m%FCssen_sich_eigenst%E4ndig_absichern_.html?redid=308112