Zitat:
"In dieser Zeit verabreichten Mäster mit dem Futter zum Teil bis zu acht verschiedene Antibiotika, in 53 Prozent der untersuchten Fälle jeweils nur ein bis zwei Tage lang. Diese sehr kurze Verabreichung von Antibiotika ist in dieser Form nicht zugelassen. Solche Medikamente müssen in aller Regel jeweils fünf bis sechs Tage verabreicht werden, ohne gefährliche Resistenzen zu bilden.
Seit 2006 ist der wachstumsfördernde Einsatz von Antibiotika EU-weit verboten, ein Tierarzt darf Medikamente nur noch verschreiben, wenn die Tiere krank sind. Nach Informationen von NDR Info wirft die Behörde zudem die Frage auf, ob für Tiere eine Schlachterlaubnis erteilt werden darf, bei denen zum Zeitpunkt der Schlachtung noch ein legal vorhandener Rückstand der Antibiotika nachgewiesen wird."
http://www.ndr.de/info/programm/sendung ... ka129.html
Das wirft eine Menge Fragen auf, u.a.
1. Wozu gibt es Gesetze wenn sie nicht überwacht und durchgesetzt werden?
2. Was ist mit dem Wettbewerbsnachteil der gesetzestreuen Mäster?
3. Was hält die Behörde davon ab die Schlachterlaubnis zu verweigern?