Hier hat jemand gesagt, dass oft kaum Zeit bleibt sich zu organisieren und bis zu einem Stichtag unterschreiben muss. Jeder Eigentümer hat aber die Möglichkeit seinen Vertrag durch einen Fachanwalt auch nach der Unterschrift überprüfen zu lassen. Und ja man kann auch bei bereits unterschriebenen Verträgen noch Einiges nachverhandeln. Denn die Grundstückseigentümer werden bei den Verträgen oft benachteiligt. Manchmal wissen die Eigentümer selbst nicht, dass sie viel zu wenig bekommen haben. Es lohnt sich also.