Särs lieber Freunde der alljährlichen Antragstellung auf Steuerentlastung für Agrardiesel,
Hääte da mal Fragen zu meinem neuen Betriebsleiter-PKW mit Diesel-Motor.
Ich bin Nebenerwerbler und nutze das Fahrzeug hauptsächlich außerhalb der Landwirtschaft.
Im vollständigen Online-Antrag 1140 http://www.zoll.de habe ich das Fahrzeug nun erstmalig
mit Kilometerleistung und Durchschnittsverbrauch aufgeführt. Ist ja Pflicht.
Habe das Fahrzeug nur an der öffentlichen Tankstelle betankt und Tankbelege gesammelt.
Fehlt natürlich auch der eine oder andere Beleg aus der Anfangszeit. Mist
Nutzt es etwas, im Vordruck nun einige Liter landwirtschaftlichen Verbrauch anzugeben ?
Man fährt ja schon mal zum Feld, zum Amt, zum Lagerhaus und zur Deutz/Claas-Werkstatt damit.
Werden diese Fahrten als "übliche Beförderung von landwirtschaftlich Gütern" im Sinne des §57 Energiesteuergesetz anerkannt ?
Könnte ich hierfür eine gewisse Litermenge ansetzen und in das Antragsformular einsetzen, um dafür einen
Entlastungsbetrag von der Mineralölsteuer zu erhalten ?
Anderseits habe ich ja nicht am Hof getankt und somit auch nichts von der gelieferten Agrardieselmenge im PKW verbraucht.
Oder ist generell der Dieselverbrauch eines PKWs nicht entlastungsfähig, da dieses Fahrzeug weder ein landw. Ackerschlepper, noch eine
landw. Arbeitsmaschine bzw. ein landw. Sonderfahrzeug darstellt ?
Schließlich werden ja schon bei der Einkommensteuer eine gewisse Kilometerzahl betrieblich anerkannt.
Wer kennt sich da aus ?
Und wie rechnet der Zoll die fehlenden Tankbelege ab ?
Danke und Gruß
Wini