stamo hat geschrieben:ExLW hat geschrieben:Dahinter steht die Praxis der Unterverpachtung, die ohne Vertrag mit dem Eigentümer erfolgt. "Pflugtausch" oder so ähnlich nennen sie das... klingt harmlos, ist aber unzulässig.
Ne, das ist zulässig. Schwer zu akzeptieren, aber Recht hat nichts mit (gefühlter) Gerechtigkeit zu tun.
Nope, ist es nicht. Stichwort BGB § 589. Der Pächter muss den Verpächter um Erlaubnis fragen, ehe er die Pachtsache einem dritten überläßt. Stimmt der Verpächter nicht zu oder ist nicht über den Pflugtausch informiert, darf dieser nicht vorgenommen werden.
Gruß