Nach telefonat mit Weinbauberatung und RP und damit verbundener Info sehe ich die Sache etwas anderst. Du hast recht das Steillagen bevorzugt behandelt werden.... Steil, Hang und dann kommen bei der Zuteilung die Flachlagen dran. ABER !!! Eine Übertragung der zugeteilten Pflanzrechte von Steillagen in Flachlagen (innerhalb des Betriebes) wird ab 2016 möglich sein. Somit haben die die brach liegende Steillagen in Ihrem Betrieb haben oder nehmen (eigen oder pacht) die Möglichkeit bevorzugt Pflanzrechte zugewiesen zu bekommen. Durch die möglichkeit diese innerhalb des Betriebes zu verschiebn kann sich jeder ausmalen wo denn gepflanzt werden wird sofern entsprechende Flächen vorhanden sind. Oder glaubt Irgendwer das brach liegende Steillagen angepflanzt werden (wofür es ja sicher Gründe gibt das das keiner mehr machen wollte/ konnte) wenn die Pflanzrechte ins Flache verschoben werden können ?
Ich für meinen Teil habe mir noch ein Pflanzrecht gekauft - den aus meiner Sicht werden die "Flachlagenwinzer" (ich bin auch einer) die Verlierer der Reform sein.
Die größtenteils unwirtschaftlichen Steillagen werden durch die Reform vergoldet - und, nach verschieben des Pflanzrechts nach wie vor dem Wildwuchs bzw. der Natur überlassen.
Hättense alles gelassen wie es war - in 10 Jahren wird sich der ein oder andere danach sehnen.