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Beim forstlichen Verbißgutachten spaziert der Förster nur durch deinen Wald, sucht eine ausgewählte Stelle und zählt im Umkreis die vorhandenen und dieverbissenen Laub und Nadelbäumchen einer gewissen Größe. Da könnte das freie Betretungsrecht eine Rolle spielen. Schwammerlsucher dürfen ja auch durch deinen Wald gehen. Soweit ich mich erinnern kann haben wir schon mal eine Benachrichtigung bekommen, dass ein Waldstück von uns für das Verbissgutachten ausgewählt worden ist.