Am besten rufst Du dort bei der SVLFG mal an. Zumindest die für uns zuständigen Sachbearbeiter sind immer sehr freundlich und hilfsbereit. Telefonnummer müßte auf der Website zu finden sein.
"Landwirt" als solcher darfst Du Dich eigentlich nur nennen, wenn Du die Prüfung bestanden hast. Ob Dein Betrieb seitens der Ämter dahingehend eingeordnet wird, hat mit der Berufsbezeichnung nix zu tun.
Cati77 hat geschrieben:Ich dachte die Regel 1 ha/ Pferd sei nicht mehr aktuell? Habe jetzt überall gelesen 0,35 h/ Pferd wäre die Richtlinie.
Das eine ist die Richtlinie, das andere ist, wieviele Tiere Du in der Praxis von Deinem Futter satt kriegst. Und da ist es allemal besser, wenn man noch was in Reserve hat. Ordentliche Lagermöglichkeiten nicht vergessen!
Cati77 hat geschrieben:Meine Frage war: wer entscheidet ob man eine Betriebsnummer bekommt?
Meines Wissens das Veterinäramt.
Noch zwei Sachen, die Du bedenken solltest:
1. Hast Du jemanden, der Dir den Mist abnimmt oder kannst Du ihn selber "vertun"?
2. Wenn Du in der SVLFG versichert bist, kannst Du bei Arbeitsunfähigkeit/Krankheit deinerseits einen Betriebshelfer beantragen. Grade wenn Du alleine als Pensionsbetreiberin zuständig bist, ist sowas nicht von der Hand zu weisen.
Was mir grad aufgefallen ist:
Cati77 hat geschrieben:eine Aktiv-/Offenstallhaltung für Pferde anbieten (3 eigene, ca. 12-14 Einstallerpferde).
Fällt man damit nicht automatisch unter "gewerblich"?