Frage mich hier allen Ernstes was das Ganze mit Nebenerwerbslandwirtschaft u.ä. Kram zu tun hat. Nach dem was die Threadersteller schreiben, handelt es sich doch um Flächen innerhalb eines bestehenden Bebauungsplanes. Damit ist der Fall doch klar, dass wenn ein sog. Mischgebiet vorliegt, gebaut werden kann, es sei denn es liegen immissionsrechtliche Bedenken vor. D.h. im Klartext die Bauämter müssen genehmigen, sonst nix!!!
Völlig anders wäre das aber zu beurteilen, wenn die Bebauung im Aussenbereich geplant wäre.