Särs liebe Freunde des bayrischen KULAPs.
Nachdem ich bereits im letzten Jahr erfolgreich eine Blühwiese angelegt habe, würde ich
gerne heuer weitere Flächen zur Verschönerung unserer Flur und zum Nutzen der Tiere anlegen.
Was ist in diesem Zusammenhang von der maximalen Flächenbegrenzung auf 3 Hektar zu halten ?
Gilt diese Begrenzung pro Antrag pro Betrieb ?
Oder muss ich die bereits eingesäte Fläche des Vorjahres von den maximal 3 Hektar in Abzug bringen?
Wer kennt sich da aus ?
Gruß
Wini