Ich habe einen Bruder, der mich manchmal berät bei meiner Landwirtschaft und drumherum.
Ich denke mir, ich könnte Ihm ja 50,- die Stunde für Beratung zahlen.
Gibt es da bei der Steuer Freibeträge? Ab welchem Betrag müßte er versteuern?
Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten bei der Besteuerung von Nebeneinkünften:
Betragen sämtliche Nebeneinkünfte nicht mehr als 410 Euro pro Jahr, sind gar keine Steuern fällig.
Bei Nebeneinkünften ab 820 Euro greift die volle Steuerpflicht.
Bei Nebeneinkünften, die über 410 Euro, aber unter 820 Euro liegen, wird ein Differenzbetrag versteuert.
http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/recht/steuern/158