Servus, wer kann mir hier helfen ?
Hab einen Rückewagen mit Kran. ( Marke möchte ich mal nicht nennen, will keinen schlecht machen , bin ja sonst zufrieden )
Im Prospekt dieser Fa. steht Kranschwenkbereich von 370°. Tatsächlich sinds nur 270°.
Manchmal ärgere ich mich ,(die Kranlänge würde reichen) weil der Schwenkbereich zu klein ist, u. muss nochmal umsetzen, 4m weiterfahren.
Lt. Fa. darf nach BG-Richtlinien der Schw,-bereich nicht weiter sein, wegen dem Deichselbedienstand, man könnte sich ja verletzen.
Ich kann mich ja vom Stand auch mit einem 5m Riegel runterstoßen, wenn er übers Stirngitter nach vorne zischt , oder der Rotator neben dem Wagen zu weit dreht !
Abhilfe könnte geschaffen werden, das Schwenkwerk aufmachen u. die vorh. Schwenkwerks-begrenzer entfernen.
Wenn das bei dieser Fa. die BG ( Berufsgenossenschaft ) so vorschreibt, müsste es doch bei allen anderen auch so sein ?
Gruß Robert