KupferwurmL hat geschrieben:Die Antwort gefällt mir persönlich noch am besten:Vorabrechnung für Zaun und Arbeitsaufwand schicken.
Darf das Amt das Grundstück einfach so betreten ? Ohne Gefahr im verzug, ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl ? Das richt nach einer Anzeige gegen Unbekannt. Damit gibt man schon mal ein klares Signal ....
Ja klar , das darf das Amt und auch die Leute die für den Bach ; Fuss oder See zuständig sind und in den meisten Bundesländer besteht auch ein Betretungsrecht von jederman .