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Moderator: Falke
chrisutirol hat geschrieben:@westi - ja stimmt genau zwischen fernpass und Imst und wenn mal wieder in der Gegend bist trink ma eins
Jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer (MwSt.) und aller eventuell zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.
westi hat geschrieben:Kleines Beispiel dass netto alles einfacher ist:
Du möchtest mit Deinem Verein Würstchen grillen und verkaufen. Der Verein muss steuern abführen.
Du kaufst Würtschen mit 7% und dazu die Brötchen mit 7% . Dann haust Du die auf den Grill und verkaufst es. Versteuern darfst Du aber 19%, weil es ja kein Lebensmittel mehr ist, sondern ein fertiges Gericht.
yogibaer hat geschrieben:westi hat geschrieben:Kleines Beispiel dass netto alles einfacher ist:
Du möchtest mit Deinem Verein Würstchen grillen und verkaufen. Der Verein muss steuern abführen.
Du kaufst Würtschen mit 7% und dazu die Brötchen mit 7% . Dann haust Du die auf den Grill und verkaufst es. Versteuern darfst Du aber 19%, weil es ja kein Lebensmittel mehr ist, sondern ein fertiges Gericht.
Wenn Du Dich da mal nicht irrst?
Gruß Yogi
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