Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 14:23
Moderator: Falke
Hermerad hat geschrieben:Deinen Eigenbedarf kannst Du problemlos sägen.
Organisier es so, dass es nicht zu lange dauert.
brennholz jürgen hat geschrieben:Hallo,
Ich wohne auf dem Dorf und liebe die Natur und die Geborgenheit. Andererseits stinkt es 3-4 mahl im Jahr nach Gülle und durch den Regen wird momentan Heu bis in die Nacht gefahren. Dies nehme ich auch dann in Kauf. Holzsägen ist auch so eine Erscheinung. Mein Holz säge ich momentan noch mit der Bandsäge aber eine Trommelsäge ist in Arbeit. Planbare Arbeit sollte immer außerhalb der Ruhezeiten liegen! Aber 1-2 mahl im Jahr kann es schon mal lauter werden, da kann man sich ja mit dem Nachbar absprechen. Aber das Schlimmste sind stumpfe Sägeblätter die den Motor halb abwürgen uns Jaulen als ob man einer Katze den Arsch absägt.
Brennholz Jürgen
Ford8210 hat geschrieben:Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Samstag um einen Werktag. An einem Werktag darf in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr durch jedermann Arbeiten durchgeführt werden. In Hessen gibt es zwar keine Lärmschutzverordnung mehr, in der die Mittagszeit geregelt war, aber dennoch sollte sich der Privatmann auch heute noch an die Mittagsruhe zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr halten. Während der restlichen Zeit können alle Arbeiten durchgeführt werden, wenn dabei die erforderliche Lärmbelästigung der Anwohner nicht überschritten wird. Also: Sägen ja, aber dann mit einem scharfen Blatt und nicht mit einem Blatt, daß so stumpf ist, daß man damit noch nicht einmal eine Bratwurst durchschneiden kann.
Ansonsten kommt es immer auf die nachbarschaftlichen Beziehungen an. Gibt es dort Querulanten, oder komme ich mit allen zumindest einigermaßen gut aus? Muß aber jeder für sich selbst entscheiden.
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