IHC433 hat geschrieben:Hatte vor gut 2 Jahren ein nagelneues Automatikzugmaul das sich bei der Fahrt halb öffnete, hab das zum Glück früh genug gemerkt und direkt reklamiert, sollte auch nicht sein.
IHC433
Prost Neujahr IHC433 !
Das klingt ja interessant und spannend. Hätt' ich bloss meinen IHC533 noch. Da gäbe es folgendes Problem nicht:
Ich habe nun folgendes,fast unglaubliches Dokument von Deutz via Claas zur Bitte um Unterschrift erhalten:
DEUTZ Claas Atos 300 -200
Nutzungsuntersagung der automatischen Anhängerkupplung
Telefax-Rückantwort auszufüllen und zu unterschreiben und per Fax an folgende Nummer: xxxxxxx
Händleranschrift: xxxxxxx
Hiermit wird bestätigt, dass die Auflagen dieser dringenden Serviceanweisung am Traktor mit folgender Seriennummer befolgt wurden.
Der Kunde wurde informiert, daß er die Nutzung der automatischen Anhängekupplung Teile-Nummer 00 1158 xyz 0 EINSTELLEN MUSS
Unterschrift des Kunden: xxx Datum: xxx Sonderaktion-Nr. 13340
Da werde ich wohl zustimmen, um Unfälle zu vermeiden.
Offensichtlich kapituliert Deutz quasi vor dem Zulieferer-Pfusch und verbietet die Benutzung eines Neuschleppers für Zugarbeiten zur Vermeidung von Unfällen bis auf Weiteres.
Schön, dass man da rechtzeitig informiert wird, bevor etwas passiert.
Soll ich nun die geplanten Weizenverkäufe mit meinem Anhänger im Rückwärtsgang zur BayWa schleppen ?
Ich bin aber optimistisch. Claas kriegt das hin. Das kann doch nur eine Kleinigkeit sein.
Ein automatisches Anhängemaul ist schließlich keine Neuerfindung der Firma Deutz sondern
ein seit Langem bewährtes Maschinenteil. Sollte man meinen.
Hoffentlich kommt von Deutz nicht noch eine Nutzungsuntersagung für den gesamten Schlepper.
Würde mich nicht wundern wegen den Konstruktionsmängeln im Bereich der mechanischen Handbremse.
Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden.
Gruß
Wini