@beginner
Du kannst aber den Atos oder 5G nicht mit einem 5er TTV oder 5P vergleichen. Das ist komplett ein anderer Schleppper!
Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 7:52
Kreuzschiene hat geschrieben:AF85 hat geschrieben:Hallo
Für die Mängel bei den Atos hat als erstes Claas gerade zu stehen .
Ich denke, in diesem Fall hast Du wohl nicht recht. Wini hat geschrieben, dass er die Nutzungsuntersagung von DEUTZ über seinen Claas-Händler gekriegt hat...
Wäre mal interessant, ob auf dem Typenschild bzw. in den Papieren Claas oder SDF als Hersteller drauf steht...
Birlbauer hat geschrieben:Ansprechpartner und Haftungsträger für den Kunden sind bei:
- Gewährleistung: nur der Verkäufer als Vertragspartner
- Garantie: derjenige, der dem Endkäufer eine Garantie gibt, also meist derjenige, dessen Namen auf der Motorhaube steht - oft aber vertreten durch den Händler.
- Produkthaftung (wie hier z.B. bei fehlerhafter AHK): Jeder in der ganzen Handels- / Produktionskette nach freier Wahl des Geschädigten. Bei Schäden durch eine schadhafte AHK kann man z.B. gleich den AHK-Hersteller oder SDF verklagen, auch wenn Claas auf dem Schlepper steht.
Das Innenverhältnis (wie z.B. ein Händler bei einem Gewährleistungsfall den mit dem Lieferanten=Traktorhersteller/-vertreiber weiterverrechnet) interessiert den Endkunden erstmal nicht. Nur will jeder Händler den Kunden im Problem fall erstmal falls möglich auf die Garantieschiene setzen, weil er da nur Vermittler ist. Gewährleistung wäre er erstmal selbst dran.
Kreuzschiene hat geschrieben:Ich gehe im vorliegenden Falle her davon aus, dass da im Hintergrund bereits Behörden involviert sind. Und da ist man dann ganz schnell beim Hersteller - um alle betroffenen Kunden zu erfassen.
Von dem her ist es eben schon von großem Interesse, ob auf dem Typenschild und in der Konformitätserklärung SDF oder Claas steht...
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