Das stimmt, was Ford schreibt.
Allerdings muß man sich vergegenwärtigen, dass auch private Waldwege durchaus von Wanderern genutzt werden, die durch das Crossfahrzeug zu Schaden kommen könnten. Insofern braucht man sich um die Zulassung des Fahrzeugs weniger Gedanken machen als um den Versicherungsschutz. Denn es handelt sich zwar nicht um öffentlichen Verkehrsraum aber doch um öffentlich zugänglichen Verkehrsraum. Und da sollte man evtl. Vorkehrungen treffen für den Fall, dass jemand geschädigt wird.
Wir fahren hier in unserem Privatwald auch mit einem ATV, das nicht zugelassen ist und auch nicht versichert. Wir sind uns bewußt, dass wir bei von uns angerichteten Schäden voll mit dem Privatvermögen haften! Deshalb wird das ATV auch niemals irgendwie sportlich bewegt, so daß ein Haftpflichtschaden extrem unwahrscheinlich ist. Aber es ist für uns ein sehr nützliches Arbeitstier.