Ein Bekannter - Selbstständig und nicht Renten und Krankenversichért - möchte von mir 5,5 ha Grünland pachten und darauf 2 Pferde halten und Futter machen.
Er würde eine Landwirtschaft anmelden. Dadurch würde er landwirtschaftlich sozialversicherungspflichtig. (Mindestgrenze von 4,5 ha überschritten - Mindestbeitrag ca. 100,- Kranken- und Pflegeversicherung).
Ob er sich von der Rentenversicherung befreien lassen kann, muß noch geklärt werden.
Eine weitere Befreiungsmöglichkeit besteht für Personen, die die Wartezeit für eine Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können.
Was muß er alles beachten, um da in keine Falle zu tappen?
Er war mal privat krankenversichert. Da ist er aber hinausgeflogen und momentan leider ohne Versicherung.
Versicherung Krankenkasse
Die landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist eine berufsständische Krankenkasse. Sie fällt deshalb nicht unter das allgemeine Kassenwahlrecht. Versicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung besteht grundsätzlich für folgende Personenkreise:
Landwirtschaftliche Unternehmer.
Mitarbeitende Familienangehörige,
Familienversicherte,
https://www.svlfg.de/50-vmb/vmb06/vmb06 ... index.html