Kormoran2 hat geschrieben:Die Sprengung einer Altanlage ist relativ billig zu erledigen. Jedenfalls kein Vergleich mit einer millionenfach teuereren Entsorgung eines AKW. Der Betonklotz kann im Erdreich verbleiben, richtet keinen Schaden an genau wie ein Stück Fels auch. Bei Bedarf ist er aber auch ohne großen Aufwand zu zerkleinern.
Man soll mit etwa 4% bis 5% der Investitionskosten für den Rückbau rechnen. Der Betonklotz kann nach Maßgabe der §35 Abs.5 BauGB nicht im Erdreich verbleiben, das Gesetz kennt keinen unvollständigen Rückbau. Wichtig ist im übrigen, daß man als Verpächter über die die Rückbausicherheit verfügen kann, wenn der Pachtvertrag aus zulässigen Gründen erlischt. Denn die zuständige Behörde kann die nach §35 Abs.5 BauGB von ihr zu erhebende Rückbausicherheit nur dann ´rausrücken, wenn die Genehmigung erloschen ist. Das muß aber bei der Auflösung von privatrechtlichen Pachtverhältnissen nicht automatisch der Fall sein und schon bleibt man auf einer windigen Industrieruine sitzen.
Auch kommt es vor, daß ein Pächter nur die Netto-Sicherheit anbietet, also abzüglich der möglichen Verkaufserlöse aus verwertbarem WKA-Material (Kupferwicklungen etc. etc.). Selbst, wenn man das dem entgegenstehende Baurecht ´mal weglässt, müßte man sich dann aber Abnahmegarantien für das Material vorlegen lassen, denn sonst wäre dies letztendlich ein Kredit an eine ziemlich unsichere Zukunft.
Das alles führt zu der dringenden Empfehlung, Pachtverträge mit Windkraft-Investoren von einem vertrauenswürdigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.