Trakto hat geschrieben:Also ich selber besitze 0,5 ha Wald und stehe kurz vorm kauf weitere 0,5 ha. Des weiteren bewirtschafte ich noch 0,5 ha von meinem Vater. Mit meinem Pate bewirtschafte ich noch 3 ha, die Ihm gehören. Zur Zeit wird das Gras, Heu und Holz selbst verwertet.
Habe heute noch ein wenig rum telefoniert und habe herausbekommen das mich die Berufsgenossen falsch informiert hat, was das mit dem Forstbetrieb angeht. Die teilten mir mit, das jeder der Wald besitzt auch einen Forstetrieb hat. Nur das der Betrieb sonst nirgends anerkannt wird, z. B. beim Bauamt. Habe noch ein anderes Thema hier im Forum laufen und durch nachfragen habe ich es rausbekommen.
Wie bekommt man eigentlich ein Forstbetrieb?
Der Betrieb von der Berufsgenossen ist nichts wert, außer das man zahlen muss. Laut Landwirtschaftskammer kann man einen Forstbetrieb nicht anmelden, das würde alles über die Steuererklärung abgewickelt. Das Bauamt will eine Betriebsnummer.
Nun blick ich nicht mehr durch.
Ich verstehe dein Problem nicht. Du könntest doch alle geforderten Unterlagen zur Steuerbefreiung vorlegen.
-Du hast Waldbesitz und somit auch einen Einheitswertbescheid
-Du bist Mitglied der Ldw Bg
-Du hast Einnahmen aus deiner Forstwirtschaft in der Anlage L deiner Steuererklärung erklärt und hast dadurch auch eine Steuernummer erhalten
Da deine eigene Fläche sehr klein ist, könntest du über die anderen Flächen einen Pachtvertrag abschließen.
Aber Vorsicht, du darfst dann aber nur Arbeiten ausführen, die mit deiner Lof in Verbindung stehen. Altpapier einsammeln für den Sportverein ist dann Steuerbetrug.
Trakto hat geschrieben:So nun zum Lohnunternehmen.
Da wollte ich ich wissen wie hoch die Versicherungseiträge etwa sind und wer dann alles von mir Geld will.
Im Lohnunternehmen wollte ich Stammholz von Privatwaldesitzer zu Brennholz verarbeiten. Also Stammholz rausziehen, spalten und klein sägen.
Was haltet Ihr eigentlich von arbeiten für die Gemeinde? (z. B. Land- und Waldpflege)
Ein Gewerbe nützt dir für die Steuerbefreiung nur, wenn es auch mit Lof Arbeiten in Verbindung steht. Die Brennholzbereitung ist hier ein heikeles Thema. Sie ist nur Lof wenn du die Arbeiten für den Waldbesitzer ausführst und der dann auch das fertige Brennholz verkauft. Kaufst du das Stammholz, bist du holzverarbeitender Betrieb und somit kein Lof.
Die Regelung mit den 1/3 des Einkommens würde ich auch erst akzeptieren, wenn der Zollbeamte mir das passende Gesetz vorlegt.