@grand-cayman:
Also ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Bauordnung der Bundesländer ab und hat nichts damit zu tun, ob es sich um eine private oder gewerbliche Nutzung handelt. Schau einfach mal in der Bauordnung für RLP nach. Normalerweise wird im Anhang immer explizit aufgeführt, für welche Art von Bauwerken Genehmigungen erforderlich sind oder nicht.
Ob und wie viel Holz du bei privater Nutzung im Außenbereich lagern darfst, ist regional ebenfalls unterschiedlich. Da solltest du mal unverbindlich bei der für dich zuständigen Regionalbehörde (Stadt, Gemeinde, Landkreis) nachfragen, natürlich unverbindlich, ohne bestimmte Flurstücke oder Namen zu nennen.
Übrigens: Wenn du auf deinem Grundstück Holz für Freunde und Bekannte lagerst, könnte man theoretisch sehr wohl auch eine gewerbliche Tätigkeit implizieren, da du eine (Dienst-)Leistung anbietest, mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten.