warum ???
wenn er dir einfach reben in deine fahrgasse pflanzt kannst du doch nix dazu ^^
Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 0:31
Juwel hat geschrieben:Ich hätte noch mal eine Frage: Wie ist das bei der Umstrukturierungbeihilfe, wenn der Weinberg oben eine
Breite von 10 m hat und unten nur 9,9 m und man 5 Reihen anlegen möchte, also man nicht überall eine Gassenbreite von 2 m hat, ist das dann zulässig?
Irgendenner hat geschrieben:ich glaube eine gasse darf irgendwie etwas schmäler sein wenns ned aufgeht.
das steht jedenfalls in den richtlinien für rheinland pfalz drin.schmäler als 2 meter geht nur in steillagen.
aber mittem grenzabstand hatt das ja absolut nix zu tun.
was in baden sin se bei 1,80? das kommt doch bestimmt von den schwaben her
wobei ich grad in steileren lagen lieber breiter setzen würde um mit nem breiteren standsicheren schlepper fahren zu können.
Irgendenner hat geschrieben:hier isses 1 meter grenzabstand.
wer näher dran will hatt eh einen an der klatsche.2 meter oder 1,5 meter is wesentlich sinvoller
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