Hallo Leute,
ich habe ein Problem mit einem Nachbarn, der seinen Weinberg dieses Jahr neu angelegt hat. Er legte seine äuserste Reihe so nahe an die Grenze, so dass die Grenzgasse an der schmallsten Stelle
nur noch eine Breite von 1,30 m hat.
Damit macht er es mir unmöglich die Grenze zu befahren! ( Traktor 1,17 m breit )
Seine Gassenbreite ist 1,90 m bei meinem Weinberg sind es 1,78 m.
Gibt es eine gesetzliche Regelung wie weit er von der Grenze wegbleiben muss ?