@Forstjunior,
Hallo,
das sind interessante Infos, die ich bisher nicht kannte.
Mir war ein Fall aus der Nachbarschaft bekannt, da wollte man den Nachbarn zur "Mitzahlung" verdonnnern der hat dann aber dankend abgelehnt, und das auch mit Erfolg.
Aktuelle Zeit: Fr Apr 19, 2024 5:44
Moderator: Falke
Forstjunior hat geschrieben:Kurz mal zur Aufklärung zwecks Kosten bei der Grenzermittlung. Dazu ist der § 919 BGB einschlägig. Grundsätzlich. Zur Grenzermittlung besteht Mitwirkungspflicht des Grenznachbarn. Lest Euch den mal durch. Der Absatz 3 sagt, dass die Kosten von beiden Grundstückseigentümern zu gleichen Teilen zu tragen sind.
Das einzige was wie immer offen bleibt ist, ob der andere zahlt. Müsste halt notfals zivilrechtlich durchgesetzt werden und dass muss man dem Nachbarn halt klar machen, dass das Geld zu zahlen sein wird, wenn auch dann später und mit Kosten.
lucky1010 hat geschrieben:Ich habe direkt vom Vermessungsamt eine Rechnung über die anteiligen Vermessungskosten bekommen. Lt. o.g. § hatte ich keine Möglichkeit, mich gegen die Rechnungsstellung zu wehren. Wie schon erwähnt wurde ich von der Maßnahme im Vorfeld nicht einmal informiert.
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