Ich oute mich hier als Nebenerwerbslandwirt .
Ich habe mich gerade über die Folgen des neuen Wassergesetzes in Baden Württemberg informiert.
Der grün -rote Landtag hat beschlossen , dass an Gewässerrandstreifen die ackerbauliche Nutzung in einer Breite von 5 m zur Böschungsoberkante ab 2019 untersagt werden soll .
Ich bin bei einer Ackerfläche von 20 ha mit 0,5 ha mit dabei .
Am Rand eines Ackers , den ich vor 10 Jahren gekauft habe fallen von 60 ar 7 weg , nach Aussage der Landesregierung eine Belastung , die als Sozialpflichtigkeit des Eigentums einfach hingenommen werden muß.
Bei der Verzögerung der Übertragung der Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes auf die Beamtenbesoldung von einem Jahr schreien hier alle Beamten Zeter und Mordio !
Soll jetzt aber keiner kommen und mir die Umwandlung in Grünland empfehlen ! Das einzige Rindvieh auf dem Hof bin ich und ich mag kein Gras .