Unimog 411 hat geschrieben:Dazu habe ich mal eine Frage ins Verkehrsportal geschrieben
Meine Überlegung war: zul. Anhänger = steuerfrei = grüne Kennzeichen
Gruss
Unimog 411
Genau das mein ich Wenn du den Anhänger mit eigenem Kennzeichen zulassen wolltest, dann hätte er grüne oder schwarze Nummer und das Nummernschild hat daher einen Zulassungsstempel. Aber wenn der Anhänger zulassungsfrei ist, dann muss der ja eigentlich kein eigenes Kennzeichen tragen. Doch falls man den Anhänger mal falsch parkt oder jemand gegen den stehenden Anhänger fährt, muss die Polizei ja wissen wer der Halter ist. Darum ein Wiederholungskennzeichen. Der Name sagt ja schon, dass man das Kennzeichen von einem Zugfahrzeug wiederholt, von daher muss es natürlich auch die Farbe der abgestempelten Kennzeichen vom Zugfahrzeug tragen.
Und weil wir uns mit sowas schon befassen, mit Klasse L/T darf man natürlich auch Schlepper mit schwarzer Nummer und zugelassenem Anhänger mit schwarzer Nummer fahren, nur eben für Fahrten mit LOF-Zweck und nicht schneller als 25 km/h.
An die, die ihren Schlepper auf schwarze Nummer zulassen wollen, meldet ihn wie bisher mit "LOF Zugm. Ackerschlepper" an, nicht mit "Zugmaschine". Da denken auch viele das schwarze Nummer dann zur Zugmaschine wird, ist falsch, wenn im Fahrzeugbrief "Ackerschlepper" drinnen steht. Steht aber im originalen oder bisherigen Brief nur "Zugmaschine", müsst ihr schauen ob ihr es umtragen lassen könnt.
P.S. Hab auch nen IHC mit schwarzer Nummer und fahr mit Folgekennzeichen am Anhänger rum (haben Betrieb). Aber eben nur LOF-Zweck, 25 km/h und Folgekennzeich (allerdings Kennzeichen vom Motorrad am Anhänger). Mein alter Kramer hatte grünes Saisonkennzeichen. ICh sag euch, wenn man sich in der komplizierten Sache auskennt, macht es richtig Spass in verschiedenen Foren zu lesen, weil 90% der Antworten falsch sind.
Gute Fahrt euch allen!
Toska