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Hühner anschaffen im Wohngebiet ?

Auch für das Federvieh haben wir hier einen Platz ;-)
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Hühner anschaffen im Wohngebiet ?

Beitragvon DrRalle » Mo Apr 23, 2012 15:11

Hallo,
ich bin absoluter Neuling und habe da mal einige Fragen an die Profis.
Ich wohne am Stadtrand in einer Wohnsiedlung und möchte in meinem Garten ein paar Hühner halten.
Eigentlich wollen wir nur ein paar frische Eier :-) Wir wollen auch keinen Hahn, da wir Stress mit den Nachbarn befürchten.
Reichen 20-30 m² für 3-4 Hühner aus, oder können wir uns von dem Gedanken verabschieden ?

Gruß
DrRalle
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Re: Hühner anschaffen im Wohngebiet ?

Beitragvon Hauke schidt » Mo Apr 23, 2012 16:34

Moin,

pro Huhn 10 Quadratmeter ist in meinen Augen wenig, aber ausreichend. Persönlich würde ich Dir dann aber nicht gerade zu Rassen mit einem grossem Suchtrieb raten.

Hauke
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Re: Hühner anschaffen im Wohngebiet ?

Beitragvon 2810 » Di Apr 24, 2012 7:40

DrRalle hat geschrieben:...
Ich wohne am Stadtrand in einer Wohnsiedlung und möchte in meinem Garten ein paar Hühner halten.
Eigentlich wollen wir nur ein paar frische Eier :-) Wir wollen auch keinen Hahn, da wir Stress mit den Nachbarn befürchten.
...

Was sagt eigentlich der Bebauungsplan ?
früher gab es WA (allgem. Wohngebiet ) , da war Kleintierhaltung erlaubt .
Heute kann es eher umgekehrt sein , dass es explizit ausgeschlossen ist .

Und selbst dort , wo es erlaubt ist , kann es eine schleichende Umwandlung geben , und Du bist plötzlich der störende Exot :shock:

Evtl auf dem Rathaus den Bebauungsplan einsehen , ohne schlafende Hunde zu wecken :wink:
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Re: Hühner anschaffen im Wohngebiet ?

Beitragvon SHierling » Di Apr 24, 2012 9:58

Baurecht - mobile Ställe sind problemlos

Wer vier Hennen und einen Hahn im Garten halten will, kann das selbst in einem reinen Wohngebiet ohne baurechtliche Bedenken tun. Das erlaubt die bundesweit geltende Baunutzungsverordnung. Hühner gelten als "Kleintiere", genau wie Kaninchen oder Meerschweinchen. Anlagen für die Kleintierhaltung sind in einem reinen Wohngebiet jederzeit zulässig, wenn das Gebot der Rücksichtnahme beachtet wird, also die Ausmaße der Tierhaltung nicht überzogen sind. Eine Hühnerherde von 20 Hennen und einem Hahn gilt vor Gericht noch als angemessen [1, 2, 7]. Auch in allgemeinen Wohngebieten ist die private Haltung von Hühnern und einem Hahn zulässig, wie verschiedene Gerichtsurteile bestätigen [3, 4].
http://www.bauernhahn.de/rechtsfragen


Soweit, so gut, das stammt aus einer Kampagne eines (angeblichen) Tier"schutz"vereins.


Den Rest dieser "Empfehlungen" sollte man aber bitte dringend und den Tieren zuliebe ignorieren:
Kleine versetzbare Hühnerställe sind die beste Lösung für eine artgerechte Hühnerhaltung im Freiland, besonders im heimischen Garten. Sie können ohne weitere behördliche Baugenehmigung eingesetzt werden.

"Kleine, versetzbare Hühnerställe" sind weder tiergerecht, noch sind sie auch nur geeignet, die Hühner halbwegs dauerhaft gesund am Leben zu halten. Dem ganzen Scheiß (sorry) liegt folgende Überlegung zugrunde: laut Legehennen-VO sind die Mindestmaße einer Hühnerhaltung mit solchen "Ställen" tatsächlich erfüllt. ABER: Ställe (=Volieren!) diesen Ausmaßes stehen normalerweise zu hunderten in großen Hallen, in denen Licht, Temperatur, Luftfeuchte, Luftraten etc etc gemeinsam gut geregelt sind, und in denen regelmässig desinfiziert werden kann, und wo grundsätzlich gut durchgeimpfte Tiere gehalten werden. All diese Bedingungen kann man in einem der leider immer wieder empfohlenen Schuhkartons, die zum Teil auch noch wirklich wahnwitzig teuer sind, nicht einhalten. Bei Stallpflicht oder Schlechtwetter oder Winter sind solche unsäglichen Kisten innerhalb einer Woche eine einzige Keimschleuder, die Tiere sind gezwungen, auch bei Temperaturen, die ihnen nicht zuträglich sind, nach draußen zu gehen, oder bekommen aufgrund der unzulänglichen Lüftung Atemwegsprobleme.

Wer stattdessen eine "Immobilie", also einen festen Hühnerstall errichten will, sollte die Maßgaben des öffentlichen Baurechts beachten. Sie werden auf Länderebene geregelt und somit können die jeweiligen Vorschriften, Höchst- und Grenzwerte in jedem Bundesland unterschiedlich ausfallen.

So sieht's aus. Ein normales Gartenhaus aus dem Baumarkt läßt sich gut als Hühnerstall umrüsten (Beispiele unter http://www.chicken-palace.com), und sowas sollte man schon haben, wenn man länger Freude an seinen Tieren haben will. In einem solchen Stall können Hühner auch mal drin bleiben, und er ist im Fall von Stallpflicht, Schlechtwetter oder eines Nachbarschafts-Problemes leicht abzudunkeln und zu isolieren, ohne das die Tiere dabei leiden müssen. Kleine Voliere bzw Kaltscharraum davor, wenns geht überdacht, dann ist so eine Hühnerhaltung gegen alle Widrigkeiten inklusive Vogelgrippe gefeit. Zwei mit Büschen bestandene Ausläufe zum Wechseln daran anschliessend sind die Luxus-Variante. Wo es keine Genehmigung dafür gibt, ist es dann tatsächlich besser, sich "von der Idee zu verabschieden", so schade es auch ist.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Hühner anschaffen im Wohngebiet ?

Beitragvon DrRalle » So Apr 29, 2012 16:06

Vielen Dank für die Antworten. Ich sehe das nun so:

Da ein mobiler Stall kein Problem darstellen sollte, setze ich mein "Chicken-Palace" einfach auf Rollen, fertig ist der mobile Stall (auch wenn ich den wahrscheinlich nie bewegen werde) ;-)

Dann dürfte doch Baurechtlich nichts dagegen einzuweden sein, oder ?

Gruß
Ralle
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Re: Hühner anschaffen im Wohngebiet ?

Beitragvon Hauke schidt » So Apr 29, 2012 17:01

Moin nochmal,

grob gesagt ist alles was beweglich ist, also letztendlich auf Räder steht, nicht Bauantragspflichtig. Aber auch eine Gartenhütte ohne Fundament kann in Deinem Fall dazu gehören. Zur Not mal bei der zuständigen Baubehörde nachfragen, inwieweit Du ein Gartenhaus aufstellen darfst. Zur Not erst mal telefonisch mit unterdrückter Nummer um keine "schlafenden Hunde" zu wecken.

Grüße
Hauke
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