Hallo Leute,
ich benötige wiedermal etwas Wissen zum Thema Jagdgenossenschaft.
Durch Erbschaft sind wir Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. In dieser gibt es aktuell einige Wildschäden aber auch ein gefüllte Kasse. Im Moment können die Wildschäden ohne Probleme aus der Kasse beglichen werden. Aber der Vorstand sagt uns, dass im Fall einer Leeren Kasse die Jagdgenossen aus ihrem Privatvermögen Geld für die Begleichung von Wildschäden nachschießen müssten.
Klar ist, dass ich mir demnächst den Vertrag mit dem Jagdpächter angucken muss um überhaupt zu wissen ob der Jagdpächter uns nicht freistellt von Wildschäden.
Aber die Kernfrage aus dem Genossenschaftsrecht ist, müssen die Jagdgenossen Geld aus ihrem Privatvermögen in die Genossenschaft stecken, wenn diese ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann?
Habt ihr Erfahrungen damit?
Danke Gruß Ulf