Die Neuverpachtung wurde natürlich gemeldet.
Bei der Kündigung jedoch machte dies weder Pächter noch die Jagdgenossenschaft (Frist 8 Tage)
Ich weis, die ganze Geschichte ist eigentlich unglaublich, aber wirklich so passiert.
mfg tj
Aktuelle Zeit: Mi Apr 24, 2024 5:38
Welfenprinz hat geschrieben:Landwirtschaft geht vor Jagd. Punkt aus Fertig.
Wir haben keine Schafe, aber unser Gemüsebauer hat seine Felder alle komplett eingezäunt. Das heisst a) es gehört somit "eigentlich" nicht mher zur Jagd und b) hat der Jagdpächter auch noch rumgenölt., dass die Rehe sich jetzt überhaupt nicht mehr zurecht finden und anders wechseln. (da das alles unter Beteiligten im Dorfe ist, wird das hier ohne streit geregelt, und eine symbolische pachtpreisminderung haben wir auch vorgenommen).
Aber wenn einer käme, der die Feldmark nach jagdlichen Gesichtspunkten bewirtschaftet haben will, bräuchte der noch nicht mal ein Angebot abgeben. Ich glaub es hackt.
JuliaMünchen hat geschrieben:Manchmal ist es schon erschreckend, wie wenig Landwirte und Jagdpächter über das Jagdrecht wissen!
JuliaMünchen hat geschrieben:Art. 6 Abs. 2 Bayerisches Jagdrecht
Sind meist 2 höhere Beamte mit ein paar Schreiberlingen.
Jagd-, Fischerei- und Waffenwesen, Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Personenstandswesen, Versicherungsaufsicht
(2) Die Verpachtung eines Teils eines Jagdbezirkes ist nur zulässig, wenn sowohl der verpachtete als auch der
verbleibende Teil bei Eigenjagdbezirken die gesetzliche Mindestgröße, bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken die
Mindestgröße von 250 Hektar haben. Die Länder können die Verpachtung eines Teiles von geringerer Größe
an den Jagdausübungsberechtigten eines angrenzenden Jagdbezirkes zulassen, soweit dies einer besseren
Reviergestaltung dient.
Und Fassi, hast du eine Jägerprüfung bestanden? Hast du ein Jagdrevier gepachtet?
Nochmal, man kann nicht einfach eine bisherige Gemeinschaftsjagd in zwei Bögen teilen. Und erst recht nicht wenn die erforderliche Fläche nicht vorhanden ist und man darf auch nicht irgendwoher für genau diesen Grund Flächen zutauschen oder pachten.
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