Hi Kollegen,
nach andauernden Querelen zwischen Pächter und Jaggenossenschaft möchten viele Genossen genaue Auskunft über den aktuellen Sachstand. Die Vorstandschaft weigert sich beharrlich und verweist auf die Jahreshauptversammlung zu beginn des neuen Pachtjahres. Nun haben einige Genossen eine Unterschriftenaktion gestartet mit dem Ziel eine kurzfristige Versammlung herbei zu führen. Die Vorstandschaft hat, als sie Wind davon bekommen hat angedroht dort nicht zu erscheinen. In der Satzung steht, wenn 25% der Genossen dafür sind, muss eine Versammlung vom Jagdvorsteher einberufen werden.
Hattet Ihr schon mal so einen ähnlichen Fall ?
Ist die Versammlung auch ohne Vorstandschaft beschlussfähig ?