Die Verantwortung muss er doch übernehmen und für den Schaden haften.
Vergleiche mal mit dem Verkehrsrecht. Wie lange werden dir Führerschein und Auto weggenommen, wenn du eine Person fahrlässig überfährst? Und bei einem Wildschwein oder einer Kuh?
Aktuelle Zeit: Do Apr 25, 2024 5:17
Wenn du jetzt aufmerksam mitgelesen hast, wirst du erkennen, daß dein Vergleich mit dem Auto mit voller Absicht auf Lebewesen zufahren und die Art verwechseln nicht nur extrem hinkt, sondern total am Thema vorbei ist.
meyer wie mueller hat geschrieben:Hallo
...Da legt meiner Meinung nach das Waffenrecht die Meßlatte höher als das Jagdrecht.
Fahrlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen lässt nach meiner Meinung an der Eignung für den Waffenschein zweifeln. Und wenn jemand einen Schuss abgibt, ohne dass er sich vergewissert hat, dass dies ohne Gefahr für Menschen, Lebewesen oder Sachen geschehen kann, handelt nach meiner Auffassung sogar grob fahrlässig. Wenn es aber begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit gibt (auch eine Alkoholfahrt kann dazu zählen!), dann kann die zuständige Behörde den Waffenschein entziehen, und das sollte auch so geschehen.
Gruß
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