Hallo,
ich habe folgende Frage.
Ich habe ein unberührtes Hanggrundstück, von dem unbelastete Erde (da stand noch nie was, nicht einmal ne Blechhütte) ca. 20-30 t abgefahren werden sollen.
Ich besitze auch einen Wald in ungefähr 500 m Entfernung, der durch den Karstuntergrund sehr wellig ist und somit viele Dolinen (für die Nichtgeologen: Krater/Löcher) aufweist.
Spricht irgendetwas gesetzliches dagegen, solche Löcher (Durchmesser bis 30 m) mit eigenem unbelasteten Erdreich aufzufüllen?
Achso: Mit Lagerung war natürlich Endlagerung gemeint!