Rohana hat geschrieben:Ich kann mir ja nicht vorstellen dass es einen Unterschied macht wie die Probe heisst, wenn man Hemmstoff-positive Milch anliefert und das nachgewiesen wird sollte die Strafe doch gleich sein?!
Was heißt hier Strafe? Für den angerichteten Schaden bei der Molkerei kommt die Betriebshaftpflicht des Verursacherbetriebes auf. Diese zieht aber die Milchmenge des Verursachers von der Entschädigungssumme ab. Die Molkerei erhält von dem Betrieb an 29 bzw. 30 Tagen von dem Verursacherbetrieb einwandfreie Milch um einen um 5 ct reduzierten Preis. Wenn der Betrieb die 5 ct abführen müsste, dann wäre es Strafe.