Doch der Landwirt hat quasi ein Vorkaufsrecht, ab einer gewissen Grundstücksgröße. Das muss auch nicht im Pachtvertrag stehen. Ab der Größe (ist Bundeslandsabhängig) hat das Amt beim Verkauf an einen Nichtlandwirt alle Landwirte (egal ob Voll- oder Nebenerwerb) nach Interesse zu fragen. Google mal nach "Grundstücksverkehrsgesetz".
Gruß