Egbert hat geschrieben:Hallo Holzfreund,
hier eine Info zu Deiner Frage :
Um eine gravierende Änderung des Jagdrechts wird man in Deutschland nicht umhin kommen:
Nämlich in dem Punkt, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in den Jagdgenossenschaften aufgegeben werden muss. Das auch für Deutschland verbindliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 29. April 1999 verlangt die Aufhebung dieser Zwangsmitgliedschaft. Über diese Zwangsmitgliedschaft erfährt der Grundeigentümer nämlich eine Enteignung, weil die Jagdgenossenschaft über die Jagdausübung auf seinem Eigentum verfügt und bestimmt. Mit dieser Änderung muss das deutsche Jagdsystem neu strukturiert werden
http://www.vogelschutz-komitee.de/html/ ... _jagd.html
Als Umweltbund e. V. fordern wir, das Jagdrecht ganz abzuschaffen.
Dann wäre nur noch Pflanzenschutzrecht und Naturschutzrecht massgeblich.
Wenn der Grundstückseigentümer bei Wildschaden dann selbst handeln kann und zur Schadensverhinderung z. B. einen Jäger mit "Tötungsrecht" einstellen kann, dann bräuchten wir nirgends teuere Wildschutzzäune, wodurch wir den politisch gewollten Streuobstbau und die Naturverjüngung im Forst mit allen Arten stark fördern würden. Wir wollen doch nicht in Deutschland weiterhin die Weltmeister im Zäunen sein?
Der Grundeigentümer könnte auch auf mit Elektrozaun eingezäunten Grundstücken sein Wild z. B. Wildschweine selbst zur Pflege der Bestände nutzen. Hier kann man wirklich Bürokratie abschaffen. Dadurch wäre auch das Problem von Wild in befriedeten Gebiet z. B. in Berlin juristisch geregelt. http://de.wikipedia.org/wiki/Wildschwein
Wenn der Grundeigentümer nur bei Schaden eingreift, dann werden auch Tierarten wie Fuchs oder Iltis nicht nur zur Lust getötet und können der so wichtigen Nagerregulierung ökologisch nachkommen.
Der Fang von Wildtieren mit Lebendfallen nach Maßgabe der Konvention von Bern, 1979 ist:
1. tierschonend
http://www.tc.gc.ca/CivilAviation/Aerod ... eer/6c.htm
http://www.wisdeerhunters.com/projects.html
2. wegen fehlendem Schiessen in freier Wildbahn ungefährlich für Spaziergänger
3. bedarf keiner grossen zusammenhängenden Jagdreviere, Eigentum ist Eigentum egal wie gross die Fläche.
Aufgabe des Jagdrechtes in Deutschland hätte folgende Vorteile:
1. keine Jagdpachtkosten für Jäger
2. keine Steuergeldverschwendung durch Wildschutzmassnahmen im Forst
3. Wertzuwachs im Forst ist höher als derzeitiger Jagdpachtertrag
4. Nutzung von Wild- und Haustieren zur Landbewirtschaftung
5. genügend Streuobstbäume
6. endlich demokratische Jagdausübung in Bürgerhand und EU konform und endlich von
dunklen Zeiten der deutschen Geschichte verabschiedet
Weidmannsheil, Egbert! Wieviele Jahresjagdscheine hast Du denn schon gelöst?