Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 4:23
tiger12 hat geschrieben:@ Forstbetriebswf
Kann ich so nicht unterschreiben, Hast du schon mal durch ein Nachtsichtgerät geschaut? Du siehst das Ziel und das gesamte Umfeld, jedenfalls durch das Teil von Lidl. Kein Schlagschatten durch Bäume oder so stört.
Ich will eigentlich nicht ablenken, aber in dem Beitrag von Morpheus heißt es unter anderem "(1) Verboten ist, Wild von Ansitzen aus zu erlegen, die weniger als 75 m von der Grenze eines benachbarten Jagdbezirks entfernt sind"
Genau so einen Hochsitz wollte ich vor Jahren errichten, war einfach die beste Stelle, 15 m von der Jagdgrenze entfernt. Meinte auch was von 75 m Abstand zu wissen und hab vorsichtshalber die Untere Jagdbehörde angerufen. Auskunft, es gibt keine Mindestabstände, können Sie beruhigt bauen. Hab ich auch gemacht, ohne Fenster zum Nachbarrevier. Steht da immer noch, ohne Reklamation.
War die Auskunft falsch?
tiger12
Zu den Ansitzeinrichtungen könnte man natürlich einwenden, dass man die nicht unbedingt zum Schuss braucht. Soll heißen, ich kann auch ohne Anzsitz nahe der Jagdgrenze einen Schuss abgeben und das ist dann - zumindest nach Gesetz - in Ordnung?
tiger12 hat geschrieben:Das ist normalerweise strengstens verboten.
...
Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], langer711