hektik-elektrik hat geschrieben:Solche Aktionen sind na klar nicht ok, aber da ist wohl jemand richtig geärgert worden...
Rechtfertigungsversuche der Selbstjustiz.... weil der Pachtzins nicht üppig genug ist....
Aktuelle Zeit: Mi Apr 24, 2024 3:12
hektik-elektrik hat geschrieben:Solche Aktionen sind na klar nicht ok, aber da ist wohl jemand richtig geärgert worden...
Koppeln unterliegen dem allgemeinen Betretungsrecht.
Da kann man sich aufregen oder es sein lassen. Es gibt keine rechtliche Handhabe.
hektik-elektrik hat geschrieben:Habe doch nichts anderes geschrieben.
Koppeln und auch Äcker, ohne etwas kaputtzumachen - also logischerweise bestellte Äcker nicht.
Evtl. doch in den sehr breiten Spritzspuren, dann wird ja auch nichts beschädigt.
Auf einer Maiskoppel kann man sich auch bewegen, ohne Mais zu zerstören....
) Nicht betreten werden dürfen
- Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
- Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
- Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.
hektik-elektrik hat geschrieben:Und rechtliche Konsequenz, wenn nichts kaputt gemacht wird....?
hektik-elektrik hat geschrieben:Hatte mich falsch ausgedrückt. Grundstück (befriedet) ist schon klar.
Ich meinte Koppel. Da passiert im Leben nichts, wenn man nchts kaputtmacht. Der Hund sollte zu Hause bleiben.
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