@ Daniela: Es greift in beiden Fällen das Tierschutzgesetz. Wenn man ein Tier unnötig leiden lässt UND wenn man es nicht sachgerecht not-/tötet.
"Und ich Glaub nicht das jemand einen was anhaben kann den man hat das beste gemacht und es von unnötigen Leiden erlöst."
Die Debatte haben wir grade innerhalb der Nottötung von Saugferkeln und hier kann einem schon jemand was anhaben - wenn man es nicht sachgerecht durchführt!
Und hier kann es zu Anzeigen und Bußgeldern kommen. Derzeit werden stichprobenartig Untersuchungen zu dieser Praxis durchgeführt.
Viele Grüsse
HH