Wir das Thema wurde ja in der Vergangenheit schon in verschiedenen Threads angesprochen.
Wegen der aktuellen Negativ-Berichterstattung in der Presse und der als Reaktion erfolgten Pressemeldungen diverser Landes-Bauernverbände und des diesen Monat veröffentlichten neuen Nottötungs-Erlasses in Niedersachsen und NRW möchte ich das Thema noch mal aufgreifen:
Wie ist die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern und wie führt ihr in euren Betrieben die Nottötungen durch?
Ich war ja immer davon ausgegangen, dass in D bei Säugetieren die Tötung grundsätzlich mit Betäubung und durch Ausbluten erfolgen muss.
Dann habe ich gelernt, dass es für Ferkel bis 2 kg Lebendgewicht wohl die Ausnahme gab/gibt, dass diese alleine durch einen kräftigen Schlag, ohne anschließendes Ausbluten getötet werden durften/dürfen:
http://www.tiergesundheit-aktuell.de/schweine/aktuelles-1517.php
Allerdings konnte ich zu dieser Methode nie eine Rechtsgrundlage finden.
Dann gibt es das Merkblatt 75 des TVT: "Töten von Nutztieren durch Halter und Betreuer"
Dieses kann man hier herunterladen:
http://www.tierschutz-tvt.de/merkblaetter.html#c137
Dort wird ausgeführt, dass die Tötung nach Betäubung durch Rückenmarkszerstörung, Entbluten oder elektrische Herzdurchströmung zu erfolgen hat.
Bei Ferkeln bis 10 kg darf die Betäubung durch Kopfschlag im Bereich vor den Ohransätzen erfolgen.
Das Ausbluten ist durch Durchschneiden der Kehle von Ohr bis Ohr oder durch Bruststich wie bei größeren Schweinen zu gewährleisten.
Im Merkblatt 89 (Tierschutzgereches Schlachten von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen) wird als Werkzeug für die Betäubung durch Kopfschlag Ein Rundholz (z.B.3 x 40 cm) ein Hammer oder die stumpfe Seite einer Axt empfohlen.
Ferkel über 10 kg sind via Bolzenschluss, elektrisch oder durch Gas zu betäuben.