JuliaMünchen hat geschrieben:Falls das Pachtverhältniss dann irgendwann mal auseinandergeht muss man den Pächter erst mal nachweisen, dass er die Grenzsteine ausgepflügt hat.
Das kann man im Zweifel nicht nachweisen. Es kam auch schon vor, dass Straßenbaufirmen Grenzsteine ausgebaggert haben. Kam bei uns bereits 2 x vor.
Das konnte denen allerdings im nachhinein auch nicht nachgewiesen werden. Somit muß der Grundstücksbesitzer dafür aufkommen.