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Pachten von gartenfläche

Hier ist Platz für alles was auf den Bäumen wächst.
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Pachten von gartenfläche

Beitragvon Pfuscher » Fr Apr 05, 2013 12:03

Moin
Schon seit längerer Zeit mache ich mir gedanken darüber eine kleinere fläche zu pachten vllt 3000qm .
Diese Fläche liegt ortsnah an einer alten Dampfmühle,ich hoffe das dort keine altlasten zu finden sind.
zzt. ist die Fläche verwildert und mit Brenneseln bewachsen also schonmal genug Stickstoff im Boden,
desweiteren stehen noch einige Obstbüme drauf und ein paar spontanvegetationen welche ich erhalten möchte.
nutzen möchte ich die Fläche um Bäume zu Kultivieren so zum Spaß um Prunus und Malus sämlinge zu ziehen und ein bisschen erdebeeren.
Wie wird überhaupt das zu entrichtende Pachtgeld berechnet?
Muss man vorher bei einem Amt anfragen ob man die geplante nutzung durchführen kann?
Pfuscher
 
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Registriert: So Mär 31, 2013 17:53
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Re: Pachten von gartenfläche

Beitragvon Kyoho » Mo Apr 08, 2013 15:31

Pfuscher hat geschrieben:Moin
Schon seit längerer Zeit mache ich mir gedanken darüber eine kleinere fläche zu pachten vllt 3000qm .
Diese Fläche liegt ortsnah an einer alten Dampfmühle,ich hoffe das dort keine altlasten zu finden sind.
zzt. ist die Fläche verwildert und mit Brenneseln bewachsen also schonmal genug Stickstoff im Boden,
desweiteren stehen noch einige Obstbüme drauf und ein paar spontanvegetationen welche ich erhalten möchte.
nutzen möchte ich die Fläche um Bäume zu Kultivieren so zum Spaß um Prunus und Malus sämlinge zu ziehen und ein bisschen erdebeeren.
Wie wird überhaupt das zu entrichtende Pachtgeld berechnet?
Muss man vorher bei einem Amt anfragen ob man die geplante nutzung durchführen kann?


Beim Amt fragen musst du nur, wenn du Erde auffüllen oder umplanieren willst, geschütze Bäume roden oder eingetragene Grünflächen in Ackerflächen umwandeln oder aufforsten willst, sonst ist dem Amt (Landwirtschaftsamt, Landratsamt) egal, was du dort anbaust, solange du keine Zuschüsse beantragst. Das mit dem Pachtgeld ist ein Vertrag zwischen die als Pächter und dem Besitzer, da gibt es Richtsätze, die sind aber von Ort zu Ort und von Fläche zu Fläche verschieden. Bezahlen musst du neben der Pacht noch die Berufsgenossenschaft, falls du dich nicht befreien lässt (bei kleineren Obstflächen ist das möglich). Wenn du alle wild wuchern lässt, kann sein, dass das Stück als Biotopfläche eingestuft wird und eine Rückumwandlung in einen Acker oder Wiese schwierig wird (auf Antrag mit Auflagen etc.). Lässt du Bäume an der Grenze hochwachsen, kann dein Grundstücksnachbar ein Problem damit haben und verlangen, dass du sie zumindest regelmäßig stutzst. Das ist wegen Wasserentzug und Beschattung. Bei Pflanzungen müssen gewisse Grenzen nach dem Nachbarschaftsrecht eingehalten werden, die sind je nach Baumart verschieden. Auch der Besitzer kann was dagegen haben, wenn du keine gute Pflege auf dem Stück treibst, dann wird er es erst gar nicht verpachten. Der gute landwirtschaftliche Zustand muss normalerweise erhalten werden, also einmal mähen ist das Mindeste was man verlangen kann.
Kyoho
 
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Re: Pachten von gartenfläche

Beitragvon Pfuscher » Fr Apr 12, 2013 22:45

Ok
Verwildern lass ich es auf keinen fall.
Ich will es halt Baumschulmässig nutzen ist das noch ackerbau oder schon aufforsten?
fragen über fragen und ein biotop möcht ich nicht haben :)
Wie ich das richtig versteh kann es ärger geben wenn ich das Grünland umbreche?
Berufsgenossenschaft wird wohl nicht infrage kommen da es erstmal nur Privat sein wird.
Pfuscher
 
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Re: Pachten von gartenfläche

Beitragvon bwwid » Mo Mai 13, 2013 16:06

Hallo,

bei der BG zählt nur eins: unter oder über 26Ar -ab spätestens 26Ar muß jeder zahlen.

bwwid
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