tiger12 hat geschrieben:Also wenn ich vor dem 1.November 2007 kündige, kann ich ab dem 1. November 2008 wieder selbst auf den Acker. Die Frage ist auch, geben die Pächter mir die Zahungsansprüche. Eine Frage der Ehre, rechtlich aber nicht einklagbar.
Umsonst werden dir die Pächter die Zahlungsansprüche wohl kaum überlassen....