Das Personen auf Anhänger oder Ladeflächen zur Arbeitsstelle befördert werden dürfen ist erlaubt ,dazu zählt auch das Befördern von Schützen/Treiber auf einer Gesellschaftsjagd .
Soweit alles korrekt,auch nach BG Vorschriften ,die Anhänger müssen dazu auch geeignet sein und mit entsprechenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein .
Was sagt der Gesetzgeber wenn ich in dem Fall mehr wie acht Personen befördere ohne Personenbeförderungsschein ?
Erlaubt oder nicht erlaubt?