Hallo zusammen,
meine Freundin und Ich stammen jeweils aus einem landwirtschaftlichen Betrieb. Wir haben aber beide eine berufliche
Laufbahn, außerhalb der Landwirtschaft eingeschlagen. Beide sind wir knapp 30 Jahre alt.
Da wir jetzt mit der Planung eines Eigenheimes begonnen haben, sind wir schnell zu den Entschluss gekommen,
dass wir "Daheim" bauen wollen. In unserem Fall auf demelterlichen Betrieb der Freundin. Zum einem kommt für uns
keine Siedlung in Frage zum anderen möchten wir auch zum Fortbestand des elterlichen Betriebes beitragen.
Wir haben bereits einige Gespräche mit dem Landwirtschaftsamt bezüglich unseres Bauvorhabens / Privilegierung
geführt. Unsere Bau-Voranfrage wurde uns jetzt seitens des Landwirtschaftsamtes & Landratsamtes genehmigt.
Momentan lassen wir uns gerade einen Grundriss zeichnen. Sobald wir dann einen finalen Einreichungsplan haben,
werden wir den Bauantrag stellen.
Jetzt zu unserer Frage. Wer muss der Bauherr in unserem Fall sein. Nach unseren jetzigen Informationen muss das
der Vater der Freundin sein, weil er ja der Betriebsleiter des Hofes ist und die Übergabe nicht zeitnah vor der Tür steht
(Zeitraum > 5 Jahre). Diese Information haben wir vom Landwirtschaftsamt / Steuerberater erhalten.
Der Beamte vom Bauamt hat wiederum gemeint, dass er uns als Bauherren sehen würde und dies nichts mit dem
jetzigen Betriebsleiter zu tuen hätte.
Alles andere müssen wir dann privatrechtlich über den Notar schreiben lassen.
Wie seht Ihr das? Wer hat mit diesem Thema Erfahrung bzw. welche Kriterien müssen wir hierbei beachten?
Viele Grüße