Bauamt will für landw. Halle, in der u.a. Holzhackschnitzel getrocknet und gelagert werden keine Baugenehmigung aussprechen. Begründung:
Holzhackschnitzel als Lagergut auch aus eigenem Wald können nur anerkannt werden, wenn nachgewiesen wird, das sie auf dem eigenen Betrieb gebraucht / verwertet werden.
Privilegierung nur bei Verwertung auf dem eigenen Betrieb? Was für ein Unfug, dann kann kein erzeugtes Gut, das vermarktet werden soll dort gelagert werden, oder wie oder was? Getreide? Kartoffeln?.....