es geht allgemein um Nässe und Transportverschmutzungen.
Anlieferungen ex Ernte zum Erfassungslager oder eigenen Betrieb können m.W. offen erfolgen.
Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 9:51
Landwirt_R hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:Als Futtermittelunternehmer und/oder Getreideablieferer ist der abgedeckte Wagen CC-relevant und es wird auch bei der Kontrolle kontrolliert, so in Hessen.
Genau das versteh ich nicht so ganz. Es geht um Vogelschiss oder? Dann dürfte der Mähdrescher ja auch nicht offen sein, man müsste die Anhänger permanent zugeplant haben und jedes mal beim Mähdrescher ausleeren den Anhänger wieder kurz öffnen.
countryman hat geschrieben:Sicher dass die Regelung im CC Dunstkreis liegt?
Hier: http://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/pdf/cc-infobroschuere.pdf habe ich es nicht gefunden.
Ich vermute eher dass die Zertifizierungssysteme innerhalb der Handelskette relevant sind. Bauern "müssen" Getreide nicht grundsätzlich abgedeckt transportieren, es sei denn der Abnehmer fordert dies. Sinn macht es oft trotzdem.
T5060 hat geschrieben:countryman hat geschrieben:Sicher dass die Regelung im CC Dunstkreis liegt?
Hier: http://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/pdf/cc-infobroschuere.pdf habe ich es nicht gefunden.
Ich vermute eher dass die Zertifizierungssysteme innerhalb der Handelskette relevant sind. Bauern "müssen" Getreide nicht grundsätzlich abgedeckt transportieren, es sei denn der Abnehmer fordert dies. Sinn macht es oft trotzdem.
was drauf ist.
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