Normalerweise hat der Rücker den Dir entstandenen Schaden auszugleichen !
Dabei ist es egal, wieviele Bäume oder Randbäume oder sonstwas ... fremdes Eigentum ist mit geeigneten Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen.
Ist dies mit geeigneten vertretbaren Maßnahmen örtlich bedingt nicht möglich, sollte vor Rückung mit dem Waldnachbarn (also Dir) über mögliche Beeinträchtigung gesprochen und eine Lösung gefunden werden.
Bei dem genannten Bestandsalter wäre noch ein vernünftiger Zuwachs zu erwarten gewesen, der meines Wissen s nach anteilig mit ausgeglichen werden muß.
So verfährt man aber nur, wenn es mit den Waldnachbarn kein gutes Verhältnis gibt.
Grüße
Mike